1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Waagen-Dienst Kirste KG, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.
Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller die Geschäftsbedingungen der Waagen-Dienst Kirste KG an. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Waagen-Dienst Kirste KG.
2. Angebot /
Angebote und Kostenvoranschläge der Waagen-Dienst Kirste KG sind hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeiten freibleibend.
Bestellungen werden erst mit Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Waagen-Dienst Kirste KG – deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Liefer-/
Abbildungen, Gewichts-/
3. Preise /
Alle Preise der Waagen-Dienst Kirste KG verstehen sich netto, in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk (EXW) ausschließlich Verpackung und Versicherung, wenn es nicht anders vereinbart wurde.
Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Ident-Nr. in der Bestellung anzugeben.
Die Waagen-Dienst Kirste KG übernimmt die Verpackungswahl für die Liefergegenstände und berechnet die Verpackung dem Kunden. Verlangt der Auftraggeber den Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde übernimmt die Entsorgung der Verpackung(en), sofern die Waagen-Dienst Kirste KG die Verpackung nicht zurückfordert.
Als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gilt der Tag, an dem die Ware den Lieferanten verlässt.
4. Liefer-/
Mit dem Tag der Auftragsannahme beginnt die Lieferfrist, sofern die Klärung der technischen Ausführung erfolgte und etwaige vom Besteller beizustellende Unterlagen/
Sollte die Waagen-Dienst Kirste KG an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert werden, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, so ist die Waagen-Dienst Kirste KG berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, auch denn diese verbindlich vereinbart wurde. Bei Verzögerungen von mehr als 3 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch unvorhergesehene Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird die Waagen-Dienst Kirste KG von der Liefer-/
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand bzw. die Leistung unverzüglich nach dessen Liefer-/
Befindet sich die Waagen-Dienst Kirste KG in Verzug, so kann der Auftraggeber erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ihm gesetzlich angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Nebenpflichten sowie die Geltendmachung sonstiger Rechte im Zusammenhang mit Liefer-/
5. Zahlung
Alle Rechnungen von der Waagen-Dienst Kirste KG sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zahlbar, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von der Waagen-Dienst Kirste KG ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Die Waagen-Dienst Kirste KG kann vom Kunden verlangen, dass dieser als Zahlungssicherung 2 Wochen vor Lieferdatum eine unwiderrufliches und bestätigte Bankbürgschaft oder eine Bankgarantie beibringt.
Zahlungsverzug setzt mit dem Tag der Fälligkeit ein. Ab Fälligkeit ist jeder geschuldete Betrag mit entsprechenden Mahnkosten sowie mit 8 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Wurde eine Teilzahlung vereinbart und gerät der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Geheimhaltung
Vertrauliche Daten und Informationen der Waagen-Dienst Kirste KG hat der Kunde gemäß DSGVO geheim zu halten. Kundendaten und Informationen werden laut DSGVO vom Waagen-Dienst Kirste KG vertraulich behandelt und geheim gehalten sowie gesichert aufbewahrt.
7. Gewährleistung
Für Mängel an Lieferungen haftet die Waagen-Dienst Kirste KG grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum. Liegt ein Mängel bei einer Lieferung vor, so ist die Waagen-Dienst Kirste KG im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu wählen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die dem normalen Verschleiß unterworfenen Teile. Die Versand-/
Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich – spätestens einen Tag nach Lieferung – bei der Waagen-Dienst Kirste KG schriftlich vorzubringen.
Für Fremderzeugnisse (Hersteller ist nicht die Waagen-Dienst Kirste KG) haftet die Waagen-Dienst Kirste KG nicht. Sie tritt ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer/
Bei Mängeln an Leistungen sind diese unverzüglich der Waagen-Dienst Kirste KG schriftlich zu melden. Die Mangelbeseitigung erfolgt von der Waagen-Dienst Kirste KG nach Prüfung des Sachverhaltes und berechtigter Mängelanzeige in einem angemessenen Zeitraum.
Schadenersatzansprüche hat der Kunden nur, sofern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Waagen-Dienst Kirste KG vorliegt. Ist bei einem Rechtsmangel eine Modifizierung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch die Waagen-Dienst Kirste KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Kaufpreises besteht nicht, es sei denn, dass die Waagen-Dienst Kirste KG trotz mehrfacher Versuche – für die der Kunde ihr angemessene Zeit und Gelegenheit einräumt – nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn Schäden oder Störungen am Liefer-/
Hinsichtlich der Geltendmachung von Schäden aufgrund fehlerhafter Leistungen regelt sich die Gewährleistungsfrist entsprechend. Die Gewährleistung durch die Waagen-Dienst Kirste KG beschränkt sich insoweit unter Ausschluss weiterer Ansprüche auf die unentgeltliche Beseitigung von solchen Mängeln, die Nachweislich auf ein Verschulden von der Waagen-Dienst Kirste KG oder ihrer Beauftragten zurückzuführen ist.
8. Haftung
Soweit nicht in Absatz 4 (Liefer-/
Bei grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Vorsatz haftet die Waagen-Dienst Kirste KG entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Die Waagen-Dienst Kirste KG haftet nicht für vertragsuntypische und daher nicht vorhersehbare Schäden.
Eine Haftung bei Abbruch der Arbeiten (z. B. Lieferung, Eichung usw.) durch höhere Gewalt (Sturm, Stromausfall, starker Regen/
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kunden beruhen, ist unwirksam.
9. Rücktrittskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Waagen-Dienst Kirste KG den bis dahin entstandenen Aufwand berechnen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Waagen-Dienst Kirste KG behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen und Leistungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Waagen-Dienst Kirste KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunder für den entstandenen Ausfall.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für die Waagen-Dienst Kirste KG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, der Waagen-Dienst Kirste KG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Waagen-Dienst Kirste KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Waagen-Dienst Kirste KG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
Die Waagen-Dienst Kirste KG verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11. Erfüllungsort /
Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen /
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so bleiben diese Geschäftsbedingungen im übrigen trotzdem gültig. In einem solchen Fall ist eine ungültige Bestimmung so umzudeuten, dass der mit dieser Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Waagen-Dienst Kirste KG sind in deutscher Sprache abgefasst.
Stand: 01.01.2019